Block 2 des Atomkraftwerks Philippsburg wegen Leckage heruntergefahren

erstellt am: 14.11.2011 • von: Daniel • Kategorie(n): Anti-Atom, KKP Philippsburg, meldepflichtige Ereignisse KKP 2

Die EnBW meldet:

Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg für Reparaturarbeiten abgefahren

Karlsruhe. Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) wurde heute (12. November 2011) vom Betreiber, der EnBW Kernkraft GmbH, für Reparaturarbeiten aus Gründen des Arbeitsschutzes abgefahren. Maßgebend hierfür war das sicherheitsgerichtete Verhalten der EnBW, das sich in dem Leitsatz „Sicherheit geht vor Wirtschaftlichkeit“ widerspiegelt.

Zuvor war bei einem routinemäßigen Rundgang eine Leckage an einer Armatur des Speisewassersystems im Maschinenhaus, also im nicht-nuklearen Teil der Anlage, festgestellt worden. Diese soll nach einer eingehenden Untersuchung behoben werden. In dem Systemabschnitt herrschen hohe Temperaturen und ein hoher Druck. Um während der Reparaturarbeiten an der Armatur einen bestmöglichen Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten, wurde das Kraftwerk vorsorglich abgefahren.

Die Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, war unmittelbar über die Leckage und das Abfahren der Anlage informiert worden.

Eine Meldepflicht nach der Meldeordnung (AtSMV) sowie gemäß der siebenstufigen internationalen INES-Skala besteht nach dem aktuellen Stand der Untersuchung nicht.

Zur weiteren Information:

Speisewassersystem: Das Speisewassersystem befindet sich im nicht-nuklearen Teil der Anlage und ist entsprechend nicht aktivitätsführend. Es ist Teil des Wasser-Dampf-Kreislaufs, von dem die Turbine des Kraftwerks angetrieben wird: Hierzu wird Dampf aus dem Dampferzeuger zur Turbine (Frischdampfsystem) und im Weiteren in Form von Wasser wieder in den Dampferzeuger zurück gefördert (Speisewassersystem).

Dampferzeuger: Der Dampferzeuger ist ein Wärmetauscher, in dem die im Kühlmittelkreislauf des nuklearen Teils der Anlage erzeugte Wärme an den Wasser-Dampf-Kreislauf im nicht-nuklearen Teil abgegeben wird.

Meldepflicht: Die sicherheitstechnische Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken erfolgt in Deutschland auf Basis der Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen (AtSMV) sowie gemäß der siebenstufigen internationalen INES-Skala. Darüber hinaus melden die Betreiber kerntechnischer Anlagen in Deutschland Ereignisse unterhalb der INES-Skala. Die Stufe INES 0 bezeichnet demnach Ereignisse, die keine negativen Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage hatten. Hintergrund hiervon ist es, den ingenieurstechnischen Austausch zu Sicherheitsaspekten in den Anlagen zwischen den Betreibern transparent, offen und nach festen formalen Richtlinien zur gestalten. Dies ist Zeichen der hohen Sicherheitskultur deutscher Kernkraftwerke.

Für das hier vorliegende Ereignis besteht nach jetzigem Stand der Untersuchungen keine Meldepflicht nach den Kriterien der Meldeordnung (AtSMV) und gemäß der INES-Skala.

Weitere, grundlegende Informationen zu Meldepflichtigen Ereignissen finden Sie auf den Internet-Seiten der EnBW Kernkraft GmbH

KKP 2: Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2010 rund zwölf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.


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