Philippsburg 2: Überschreitung der zulässigen Leckrate einer Absperrklappe der Ringraumabluft

erstellt am: 31.07.2012 • von: Daniel • Kategorie(n): KKP Philippsburg, meldepflichtige Ereignisse KKP 2

Bei einer wiederkehrenden Prüfung im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2) wurde die zulässige Leckrate einer Absperrklappe überschritten, da die Absperrklappe nicht vollständig zugefahren war. Als Ursache wurde eine defekte elektronische Baugruppe identifiziert.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Die elektronische Baugruppe wurde ausgetauscht und die Prüfung erfolgreich wiederholt.

Sicherheitstechnische Bewertung der behördlichen Atomaufsicht: Die Zu- und Abluftanlage für den Ringraum des Reaktorgebäudes ist Teil der nuklearen Lüftungsanlage. Der Ringraum befindet sich zwischen der äußeren Schutzhülle (Betoncontainment) und dem Reaktorsicherheitsbehälter (innere Schutzhülle aus Stahl). Im Falle eines Leckstörfalles (Druckanstieg im Reaktorsicherheitsbehälter) wird aus dem Ringraum über die Ringraumabsaugung gezielt Luft zur Unterdruckhaltung abgesaugt, um einen eventuellen ungefilterten Austritt von radioaktiven Stoffen über eventuell vorhandene Leckagen der inneren und äußeren Schutzhülle in die Umwelt zu verhindern. Dazu muss unter anderem die Abluftleitung der normalen Lüftung für den Ringraum durch eine Absperrklappe sicher geschlossen werden.

Die erhöhte Leckrate trat nur bei einer von zwei in Reihe geschalteten Absperrklappen auf. Im Anforderungsfall wäre die Absperrung durch die redundante Armatur erfolgt und die Unterdruckhaltung des Ringraums durch die Ringraumabsaugung wäre gewährleistet gewesen. Das Ereignis hat daher eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlagen.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


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