Philippsburg 2: Nicht dokumentierter Motoranschlusskasten an den Pumpenmotoren der Nach- und Zwischenkühlpumpen

erstellt am: 05.02.2013 • von: Daniel • Kategorie(n): KKP Philippsburg, meldepflichtige Ereignisse KKP 2

Philippsburg 2: Nicht dokumentierter Motoranschlusskasten an den Pumpenmotoren der Nach- und Zwischenkühlpumpen

Baden-Württemberg 05.02.2013 Im Zuge einer Dokumentenrecherche wurde am 29. Januar 2013 im Kernkraftwerk Philippsburg Block 2 festgestellt, dass an den Pumpenmotoren der Nach- und Zwischenkühlpumpen die Montage eines zweiten Motoranschlusskastens nicht dokumentiert wurde. Die Motoren besaßen ursprünglich nur einen Motoranschlusskasten. Dieser war je nach Einbauplatz jeweils links oder rechts montiert. Es ist konstruktiv vorgesehen den Motor mit zwei Anschlusskästen auszurüsten. Im Zuge eines rollierenden Austausches zwischen 1992 und 2000 wurde jeweils ein zweiter Motoranschlusskasten mit Anschlüssen montiert, obwohl dies in der Spezifikation nicht vorgesehen war.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der Betreiber führte unverzüglich eine sicherheitstechnische Bewertung des vorgefunden Zustands durch. Dabei wurden Betrachtungen zur Standsicherheit bezüglich Erdbeben, zur Kühlmittelverlustfestigkeit sowie zur Integrität und Funktion der Motoren durchgeführt.

Sicherheitstechnische Bewertung der behördlichen Atomaufsicht: Die betroffenen Motoren sind Komponenten sicherheitstechnisch wichtiger Systeme. Diese Systeme dienen unter anderem zur Nachkühlung, zur Beherrschung von Leckstörfällen und zur Brennelementbeckenkühlung. Der vorgefundene Zustand stellt eine Abweichung vom spezifizierten Zustand dar. Die Überprüfung des Betreibers hat ergeben, dass die Abweichung keine sicherheitstechnische Bedeutung hat. Da die Montage der Motoranschlusskästen nach bisheriger Kenntnis nicht dokumentiert wurde, stellt dies einen Mangel bei der Instandhaltung sowie der Qualitätssicherung dar. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


Alle Einträge im Energiewende-Blog anzeigen