Philippsburg 1: Ausfall eines Lüfters

erstellt am: 10.04.2013 • von: Daniel • Kategorie(n): KKP Philippsburg, meldepflichtige Ereignisse KKP 1

Am 05.04.2013 wurde im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1, bei einer Begehung der Ausfall eines Lüfters festgestellt. Über den Lüfter wird die Luft eines Raums gekühlt, in dem die Pumpe eines Nachkühlsystems steht. An dem Lüfter hatte sich die Riemenscheibe von der Antriebswelle des Lüfters abgelöst.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der Lüfter wurde repariert.

Sicherheitstechnische Bewertung der behördlichen Atomaufsicht: Der betroffene Lüfter dient zur Kühlung eines Raums, in dem die Pumpe eines Nachkühlsystems aufgestellt ist. Diese Pumpe hat einen luftgekühlten Antriebsmotor. Dieses Nachkühlsystem hat zum einen im Leistungsbetrieb die Aufgabe, bei einem Anforderungsfall die im Reaktor anfallende Nachzerfallswärme abzuführen. Zum Anderen kann es zur Kühlung des Lagerbeckens für die Brennelemente eingesetzt werden.

Ein Ausfall der Pumpe hätte dazu geführt, dass für den Anforderungsfall nur noch ein System für die Nachkühlfunktion zur Verfügung gestanden hätte. Deshalb hat der Betreiber das Ereignis zunächst vorsorglich nach Kategorie E gemeldet. Da sich die Anlage in der Nachbetriebsphase befindet, wird das Nachkühlsystem nur noch zur Kühlung des Lagerbeckens für die Brennelemente benötigt. Die weitere Überprüfung ergab zudem, dass die Kühlung der Pumpe trotz Ausfalls des Lüfters gewährleistet war.

Hieraus ergibt sich eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses und eine Einstufung nach Meldekategorie N. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen und Umwelt.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


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