Obrigheim / Neckarverseuchungsgenehmigung / 16.7.13 Erörterungstermin

erstellt am: 12.07.2013 • von: Daniel • Kategorie(n): AKW-Stillegung und Abriss, Anti-Atom, KWO Obrigheim

Franz schreibt dazu:

Ihr wisst von den aktuellen Genehmigungsverfahren zum Atomerbe des AKW Obrigheim.
Jetzt wo sich beim Abriss zeigt, welch ein gefährlicher Müllberg in den Jahrzehnten entstanden ist, ist die Devise: möglichst schnell aus den Augen damit („Aktion Radioaktivität unter den Teppich kehren“).
Also: ab auf die Hausmülldeponien, ab in den Neckar, den Rest in Containern und Kisten konzeptlos zwischengelagert, und alles mit möglichst wenig Aufsehen…

Konkret gibt es derzeit folgende Verfahren:

A) seit 7 Jahren zieht sich das Genehmigungsverfahren für eine Castorhalle in Obrigheim hin. Einerseits wegen zu lascher Sicherheitsplanungen der EnBW, anderseits spekuliert man auf einen Transport der Castoren nach Neckarwestheim und hat es mit dem Lager gar nicht eilig. Folge: Obwohl im AKW schon seit Jahren Abbau-Arbeiten laufen, befinden sich noch immer die Brennelemente aktiv kühlungspflichtig im Gebäudekomplex.

B) die derzeitigen Abbau- und Radioaktiven-Müll-in-alle-Winde-Verteil-Arbeiten erfolgen unter der 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung, obwohl gegen diese Genehmigung immer noch die Klage der Initiative Atomerbe läuft.

C) Die Genehmigung, wie viel Wärmeenergie und wie viel Radioaktivität auch während des Abbaues in den Neckar abgelassen werden darf, läuft aus und soll verlängert werden. Öffentlich tut man so, als habe man die volle Kontrolle über die Radioaktivität, tatsächlich will man einen Teil davon einfach in den Neckar lassen. Einige von uns haben Einwendungen gegen den Genehmigungsantrag erhoben und bekommen dieser Tage Post mit der Einladung zu einem Erörterungstermin. Dazu unten mehr.

D) Vor kurzem wurde die 3. der insgesamt 4 Abbaugenehmigungen erteilt. Auch diese Genehmigung erlaubt hochriskante Arbeiten, obwohl ja immer noch die Brennelemente ungesichert sind. Auch diese Genehmigung verharmlost in einer sehr trickreichen Sprache die Gefahren der Arbeiten, die frei werdende Strahlung, und die frei werdenden radioaktiven Materialien. Auch diese Genehmigung enthält die Anordnung des Sofortvollzuges mit der zynischen Begründung, nur so könnte die weiter vom abgeschalteten AKW ausgehende Gefährdung der Anwohner verringert werden. Eine Gefährdung übrigens, die man ja bisher immer verneint hat. Und ich bin meinerseits sicher, dass ein langsames, besonnenes Verfahren ohne Heimlichtuerei der einzige Weg ist, die Gefährdung der näheren und weiteren Anwohner wenigstens etwas zu verringern. Übrigens wird in dieser Genehmigung so getan, als gäbe es das unter C) erwähnte wasserrechtliche Verfahren gar nicht.

Was hat es jetzt mit dem Erörterungstermin am Di. 16.7.13 um 9 Uhr in Mosbach zum wasserrechtlichen Verfahren auf sich?

1. Gute Nachricht:
Auch wenn ein Einwender nicht teilnimmt oder nicht sprechen möchte, ist die Anhörungsbehörde (hier: Landratsamt Mosbach) verpflichtet, auch seine Einwendungen zu verhandeln, und die Genehmigungsbehörde (hier: „UM“=“Untersteller-Ministerium“) ist ebenfalls verpflichtet, alle vorgebrachten Einwendungen im Genehmigungsverfahren in ihren Entscheidungsprozess einzubeziehen.

2. Gute Nachricht:
Der Erörterung ist eine hervorragende Chance, den schriftlich vorgebrachten Einwendungen mündlichen Nachdruck und moralisches Gewicht zu verschaffen. Und selbst die bloße Anwesenheit wirkt schon.

3. Gute Nachricht:
Vom Termin wird ein Protokoll erstellt, das die Einwender anforden können.

4. Gute Nachricht:
Zwar haben nur Einwender auf Zutritt und Rederecht. Allen anderen darf der Zutritt verwehrt werden. Aber man kann gegebenenfalls auch mit einer Vollmacht oder in der Funktion eines Sachbeistandes teilnehmen.

1. Schlechte Nachricht:
Direkt sichtbare Erfolge durch Einwendungen und Erörterungstermin sind nicht wirklich zu erwarten (was nicht gegen die indirekten guten Auswirkungen spricht).

2. Schlechte Nachricht:
Es ist „nur“ das wasserrechtliche Verfahren, kein atomrechtliches Verfahren. Deshalb könnte versucht werden, Einwendungen als nicht zum Thema gehörig abzuwehren. M.E. liegt aber gerade eine Chance im mündlichen Erörterungstermin, selbst thematische Schwerpunkte zu setzen.

3. Schlechte Nachricht:
Wer einen Job hat, ist durch die Uhrzeit des Termins stark beeinträchtigt in seinem Recht der Teilnahme.

4. Schlechte Nachricht:
Bei Erörterungsterminen redet man überwiegend aneinander vorbei: Als Einwender erwartet man, dass an erster Stelle nach Kriterien von Verantwortung, Klugheit und Moral entschieden wird.
Antragsteller (hier: EnBW), Anhörungsbehörde und Genehmigungsbehörde (bzw. deren menschliche Vertreter) denken aber in juristischen Kategorien. Dort spielen Verantwortung, Klugheit, Moral keine Rolle, werden oft sogar bewusst abgelehnt mit der Begründung, dann würden Neutralität, Gleichbehandlung und die Freiheits- und Eigentumsrechte des Antragsstellers verletzt.
Und trotzdem gilt: gerade der mündliche Erörterungstermin kann das menschenfeindliche formaljuristische Denken entlarven.

Ich denke: Wäre eine formale Öffentlichkeitsbeteiligung (also Einwendungs- und Erörterungsverfahren) wirkungslos, dann würden EnBW und UM nicht so ein Theater machen mit ihrem Versuch, sowohl in Obrigheim als auch in Neckarwestheim und Philippsburg die Öffentlichkeitsbeteiligung für die jeweils 2. und folgenden Abbaugenehmigungen zu blockieren.

Eine Bitte an alle, die zum Erörterungstermin gehen wollen, Ob Einwender oder nicht, bitte zwecks Absprache unter E-Mail energiewende-hn@gmx.de Bescheid geben.

Termin und Ort:
Dienstag 16.7.13, ab 9 Uhr, im Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, im Sitzungssaal des Gebäudes IV, Neckarelzer Str. 5, 1. OG, Zi. 105

Infos auch unter www.AtomErbe-Obrigheim.de


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