Philippsburg 2: Vermindertes Anzugsmoment von Überwurfmuttern an Temperaturmessfühlern

erstellt am: 31.07.2013 • von: Daniel • Kategorie(n): KKP Philippsburg, meldepflichtige Ereignisse KKP 2

Im Rahmen des Austauschs von verfärbten Kabeln an Temperaturmessstellen stellte der Betreiber fest, dass Überwurfmuttern an Temperaturmessfühlern am Reaktorkreislauf leicht (das heißt von Hand) gelöst werden konnten. Mit den Überwurfmuttern werden die Messfühler mit den in die Hauptkühlmittelleitungen eingeschweißten Tauchhülsen verschraubt.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der Betreiber hat die sicherheitstechnisch wichtigen Temperaturmessfühler überprüft und die Überwurfmuttern mit dem spezifizierten Anzugsmoment angezogen.

Verfärbungen der Kabelmäntel durch Hitzeeinwirkungen sind ein bekannter Effekt. Der äußere Kabelmantel dient als passiver mechanischer Schutz. Eine Beeinflussung der betroffenen Messkreise durch den Befund war nicht festzustellen. Die Funktionsfähigkeit der Messkreise wurde im Rahmen von Wiederkehrenden Prüfungen (WKP) nachgewiesen.

Das verminderte Anzugsmoment der Überwurfmuttern an Temperaturmessfühlern stellt eine Abweichung vom spezifizierten Zustand im Sicherheitssystem dar. Betroffen sind Temperaturmessungen der Störfallinstrumentierung sowie des Reaktorschutzsystems und Begrenzungssystems. Die Überprüfung der Messwerte der betroffenen Temperaturfühler aus dem letzten Zyklus zeigten im Bezug auf die Funktionsweise keine Auffälligkeiten. Da die Überwurfmuttern komplett auf das Gewinde aufgeschraubt waren, ist ein Ablösen der Temperaturmessfühler nicht zu unterstellen. Es liegt daher keine Funktionsstörung, kein Schaden und kein Ausfall im Sicherheitssystem oder in sonstigen sicherheitstechnisch wichtigen Systemen vor. Es handelt sich jedoch um einen Befund am Sicherheitssystem mit Hinweis auf einen systematischen Fehler.

Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


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