Neckarwestheim 1: Leckage an einer Entlüftungsleitung des Nebenkühlwassersystems

erstellt am: 27.09.2013 • von: Daniel • Kategorie(n): GKN Neckar­westheim, meldepflichtige Ereignisse GKN 1

Im Kernkraftwerk Neckarwestheim I (GKN I) wurde am 19. September 2013 eine Leckage an einer Schweißnaht einer Entlüftungsleitung des Nebenkühlwassersystems festgestellt. Die Leckage hat keine Auswirkung auf die Funktion des Nebenkühlwassersystems und wurde vorläufig mit einer Rohrschelle beseitigt.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der Betreiber hat die Leckage mit einer Schelle abgedichtet und vergleichbare Entlüftungsleitungen untersucht. Hierbei wurden keine weiteren Leckagen entdeckt. Eine Reparatur der Leckagestelle ist geplant.

Das Nebenkühlwasserssystem ist Bestandteil der Not- und Nachkühlkette und somit Teil des Sicherheitssystems der Anlage und als solches redundant aufgebaut, das heißt mehrfach vorhanden. Durch die geringfügige Leckage war die Funktion der betroffenen Redundanz nicht beeinträchtigt. Daher ist die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


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