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Neckarwestheim 2: Ausfall einer Not- und Nachkühlkette durch fehlgestellte Armatur

erstellt am: 06.10.2013 • von: Daniel • Kategorie(n): GKN Neckar­westheim, meldepflichtige Ereignisse GKN 2

Am 06.10. wurde vom Betreiber festgestellt, dass eine Armatur im Not-und Nachkühlsystem der Anlage GKN II entgegen der vorgeschriebenen Betriebsstellung noch in ZU-Stellung blockiert (fehlgestellt) war.
GKN II war zum Zeitpunkt des Auftretens des Ereignisses zur Jahresrevision abgeschaltet. In diesem Anlagenzustand war die Fehlstellung sicherheitstechnisch nicht relevant, da genügend andere Systeme zur Verfügung standen. Sie hätte aber im Falle von so genannten sehr seltenen Ereignissen wie zum Beispiel einem Flugzeugabsturz zum Ausfall einer Not-und Nachkühlkette geführt.

Der Betreiber hat unverzüglich nachdem er die Fehlstellung erkannt hat, den vorgeschriebenen Zustand wieder hergestellt und am nächsten Tag das Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde informiert. Die vorläufige Einstufung des Ereignisses erfolgte in der Kategorie N, INES 0.
Nach weiterer Klärung des Sachverhalts unter Hinzuziehung von Sachverständigen hat der Betreiber das Ereignis inzwischen in die Kategorie E (Eilmeldung – siehe auch Ergänzende Informationen am Ende dieser Pressemitteilung), INES 0 eingeordnet.

Für eine Anlage in Revision schreiben entsprechende Regelungen in der Genehmigung und im Betriebshandbuch vor, dass die Wärme aus dem Brennelementlagerbecken und dem Reaktor jederzeit und auch bei sehr seltenen Ereignissen wie zum Beispiel einem Flugzeugabsturz abgeführt werden kann. Hierzu ist die Anlage deshalb mit verschiedenen Not-und Nachkühlsystem ausgestattet.

Die Fehlstellung der Armatur, die bei Kontrollen zunächst nicht erkannt wurde, hätte im Fall eines sehr seltenen Ereignisses dazu geführt, dass die nach dem Betriebshandbuch vorgesehene Prozedur zur Kühlung nicht wie vorgeschrieben hätte stattfinden können. Die technischen Voraussetzungen für eine Kühlung über modifizierte und ebenfalls zulässige Fahrweisen waren jedoch zu jedem Zeitpunkt gegeben. Deshalb wird die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses als gering eingeschätzt.

Das Umweltministerium wird das Ereignis mit dem Betreiber und Sachverständigen dennoch weiter aufarbeiten. EnBW hat von sich aus hierzu eine umfassende Ereignisanalyse angekündigt. Das Umweltministerium wird die möglicherweise daraus resultierenden Maßnahmen dann im Rahmen der Aufsicht umsetzen.

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Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg