Risse im Atomkraftwerk Neckarwestheim
Wegen der stark beschädigten Hochdruckrohre in den Neckarwestheimer Dampferzeugern arbeitet nun seit einem dreiviertel Jahr ein regelmäßiger Arbeitskreis mit .ausgestrahlt, dem BUND und uns mit unserem Dachverband BBMN.
Anfang November hat das Umweltministerium unseren Antrag auf Stillleggung des defekten Kraftwerks, oder alternativ Austausch der Dampferzeuger, formal abgelehnt. In dem Bescheid beruft sich das Umweltministerium auf einen Tragfähigkeitsnachweis. Demnach würden die rissigen, rostigen, rund 40 Jahre alten Rohre in dem stark verschmutzten Dampferzeuger auch bei einem Störfall halten. Mit vielfachen Anfragen nach dem Umweltinfirmationsgesetz haben wir versucht diesen Nachweis vom Umweltministerium vorgelegt zu bekommen. Die vorgelegten Berechnungen haben die Tragfähigkeit nach unserem Verständnis aber eben gerade nicht nachgewiesen.
Daher haben wir die Materialprüfungsanstalt der Universität Stuttgart (die auch für das Umweltministerium tätig ist) mit Berechnungen entsprechen der Vorgaben im Kerntechnischen Regelwerk beauftragt. Gleiches Ergebnis (vereinfacht formuliert): der Nachweis geht bis zu einer Risstiefe von 80%. Es gab aber bereits Risse mit maximaler Tiefe von 91%.
Auf unser weiter hartnäckiges Nachfragen hat uns das Ministerium dann erklärt, dass es einfach mit der mittleren ('integralen') Risstiefe gerechnet hat. Erst im Jahr 2019, in dem die neuen Risse weniger tief gingen als 2018, hat man die korrekte ('konservative') Berechnung mit der maximalen Risstiefe angesetzt.
Wir sind der Überzeugung: Das enspricht nicht dem Kerntechnischen Regelwerk.
Die Dampferzeuger sind die entscheidende Barriere zwischen dem radioaktiven Primärkreislauf und dem Sekundärkreislauf außerhalb der Reaktorkuppel.
Mit tatkräftiger und finanzieller Unterstützung von .ausgestrahlt haben wir daher jetzt einen Rechtsanwalt beauftragt eine Klage beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einzureichen. Es wird in einem solchen Verfahren nicht einfach werden, dem mehr mit Formalitäten als mit Technik vertrauten Gericht die komplexen Zusammenhänge zu erklären. Wir sehen aber eine gewisse Erfolgschance.
Dieser Gefahrenreaktor muss vom Netz, bevor etwas passiert!
Für den Antrag hat das Umweltministerium unserem Bündnis Gebühren in Höhe von 3.000 Euro berechnet. Zusätzlich sind erhebliche Kosten für die von uns beauftragten Expertengutachten angefallen. Das Gerichtsverfahren kann nun nochmals erhebliche Kosten verursachen.
Um unseren Anteil an den Kosten decken zu können und gleichzeitig weiter auffälligen Protest organisieren zu können, freuen wir uns über Spenden.
Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar e.V.
Stichwort „Energiewende Heilbronn“
VR-Bank Stromberg-Neckar eG
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