2021-01-04 | Energiewende Heilbronn: Dampferzeuger • 7.3. Demo • EEG-Reform • Mobilität

Newsletter vom 04.01.2021 im Newsletter-Archiv des Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn

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  • PV-Zubau 2020
  • 7.3.2021: Demo zum 10. Fukushima-Jahrestag
  • Dampferzeuger
  • EEG-Reform
  • EnerGeno gewinnt bei Photovoltaik-Vergütungs-Ausschreibung
  • Millionen neue E-Fahrzeuge in Deutschland
  • Elektro- vs. Wasserstoff-Autos
  • Spenden
  • Energiewende-Telko statt -Treffen

Hallo,

laut einer Vorabauswertung der Weltorganisation für Meteorologie war 2020 mindestens das zweitheißeste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen.

2020 war das Jahr, in dem der Photovoltaik-Zubau endlich wieder Fahrt aufnahm. Mit über 5 Gigawatt neuen PV-Anlagen wurden zwar noch nicht die Werte von 2010 bis 2012 (mit jeweils über 7 GW) erreicht, aber die Wachstumskurve der beiden Vorjahre konnte eindrucksvoll fortgesetzt werden.

PV-Zubau in Deutschland

2020 hat sich auch im Mobilitäts-Sektor einiges getan. Mehrere Millionen Elektro-Fahrzeuge wurden in Deutschland neu angeschafft. Mehr dazu unten.

2020 haben wir den Austausch der defekten Dampferzeuger im Atomkraftwerk Neckarwestheim 2 beim Umweltministerium beantragt. Dieser wurde abgelehnt. Das grüne Ministerium beruft sich auf einen angeblich vorhandenen Tragfähigkeitsnachweis. Monatelang haben wir das Ministerium gedrängt diesen vorzulegen. Warum wir jetzt eine Klage planen lest ihr unten.


10. Fukushima-Jahrestag

Noch bis zum 31.12.2022 soll das Atomkraftwerk Neckarwestheim II nach offizieller Planung betrieben werden.

Beim sogennannten 2. Atomausstieg wurde festgelegt dass Ende 2021 und Ende 2022, also innerhalb von nur einem Jahr, sechs Reaktoren stillgelegt werden sollen, seit Fukushima wurden in der Zwischenzeit nur zwei Kraftwerke stillgelegt. Immer mehr Stimmen nutzen daher jetzt die bewusst geplante Gunst der Stunde um Laufzeitverlängerungen zu fordern. Noch sind diese in der Minderheit, die Anti-Atom-Bewegung hat aber schon einmal erlebt, dass ein Ausstiegsbeschluss  zurückgenommen wurde.

Auch deshalb planen wir auch am 10. Fukushima-Jahrestag eine Demonstration zum Atomkraftwerk in Neckarwestheim:

So, 07.03.2021, 13:00 Uhr

Wir werden streng auf die Einhaltung der Abstände und der Maskenpflicht achten. Sollte die Pandemie-Situation eine Demo nicht erlauben, planen wir ein Alternativ-Programm.

Nachhaltigkeitstag

Plakat zu unserer ersten Jahrestags-Demo aus dem Archiv


Risse im Atomkraftwerk Neckarwestheim

Wegen der stark beschädigten Hochdruckrohre in den Neckarwestheimer Dampferzeugern arbeitet nun seit einem dreiviertel Jahr ein regelmäßiger Arbeitskreis mit .ausgestrahlt, dem BUND und uns mit unserem Dachverband BBMN.

Anfang November hat das Umweltministerium unseren Antrag auf Stillleggung des defekten Kraftwerks, oder alternativ Austausch der Dampferzeuger, formal abgelehnt. In dem Bescheid beruft sich das Umweltministerium auf einen Tragfähigkeitsnachweis. Demnach würden die rissigen, rostigen, rund 40 Jahre alten Rohre in dem stark verschmutzten Dampferzeuger auch bei einem Störfall halten. Mit vielfachen Anfragen nach dem Umweltinfirmationsgesetz haben wir versucht diesen Nachweis vom Umweltministerium vorgelegt zu bekommen. Die vorgelegten Berechnungen haben die Tragfähigkeit nach unserem Verständnis aber eben gerade nicht nachgewiesen.

Daher haben wir die Materialprüfungsanstalt der Universität Stuttgart (die auch für das Umweltministerium tätig ist) mit Berechnungen entsprechen der Vorgaben im Kerntechnischen Regelwerk beauftragt. Gleiches Ergebnis (vereinfacht formuliert): der Nachweis geht bis zu einer Risstiefe von 80%. Es gab aber bereits Risse mit maximaler Tiefe von 91%.

Auf unser weiter hartnäckiges Nachfragen hat uns das Ministerium dann erklärt, dass es einfach mit der mittleren ('integralen') Risstiefe gerechnet hat. Erst im Jahr 2019, in dem die neuen Risse weniger tief gingen als 2018, hat man die korrekte ('konservative') Berechnung mit der maximalen Risstiefe angesetzt.

Wir sind der Überzeugung: Das enspricht nicht dem Kerntechnischen Regelwerk.

Die Dampferzeuger sind die entscheidende Barriere zwischen dem radioaktiven Primärkreislauf und dem Sekundärkreislauf außerhalb der Reaktorkuppel.

Mit tatkräftiger und finanzieller Unterstützung von .ausgestrahlt haben wir daher jetzt einen Rechtsanwalt beauftragt eine Klage beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einzureichen. Es wird in einem solchen Verfahren nicht einfach werden, dem mehr mit Formalitäten als mit Technik vertrauten Gericht die komplexen Zusammenhänge zu erklären. Wir sehen aber eine gewisse Erfolgschance.

Dieser Gefahrenreaktor muss vom Netz, bevor etwas passiert!

Für den Antrag hat das Umweltministerium unserem Bündnis Gebühren in Höhe von 3.000 Euro berechnet. Zusätzlich sind erhebliche Kosten für die von uns beauftragten Expertengutachten angefallen. Das Gerichtsverfahren kann nun nochmals erhebliche Kosten verursachen.

Um unseren Anteil an den Kosten decken zu können und gleichzeitig weiter auffälligen Protest organisieren zu können, freuen wir uns über Spenden.

Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar e.V.
Stichwort „Energiewende Heilbronn“
VR-Bank Stromberg-Neckar eG
IBAN DE04 6049 1430 0471 7900 01
BIC GENODES1VBB


Reform des EEG zum 1.1.2021 in Kraft getreten

Kurz vor Weihnachten hat der Bundestag die Reform des EEG zum 1.1.2021 beschlossen. Sonntags (13.12.) einigte sich der Koalitionsausschuss, Dienstag Abend (15.12.) beschloss der Wirtschaftsausschuss die Reform und am Mittwoch (16.12.) fand die Abstimmung im Bundestag statt. Freitags (18.12.) stimmte dann noch der Bundesrat dem Gesetz zu.

Der Koalitionssauschuss änderte einen zuvor kursierenden Entwurf nochmal in wesentlichen Punkten und fügte neue Hemnisse für den Photovoltaik-Zubau ein. Es gab aber auch eine ganze Reihe Verbesserungen im Vergleich zu den Planungen von Wirtschaftsminister Altmaier. Ein toller Erfolg der vor den Klimaprotesten undenkbar gewesen wäre.

Die wichtigsten Änderungen für die Photovoltaik:

  • Es gibt nun eine separate Ausschreibung für Dach-Anlagen. Statt der zunächst kolportierten Grenze bei 500 kWp gibt es nun schon für Anlagen ab 300 kWp Ausschreibungen. Anlagen zwischen 300 und 750 kWp haben aber die Wahl ob sie an den Vergütungs-Ausschreibungen teilnehmen und dann den erzeugten Sonnenstrom nicht vor Ort nutzen dürfen (Eigenverbauchs-Verbot) oder die gesetzlich festgelegten Vergütungssätze erhalten wollen, dann aber nur für 50% der erzeugten Strommenge. Dafür bleibt dann Eigenverbrauch vor Ort erlaubt. Für den restlichen nicht vor Ort verbrauchten Sonnenstrom erhalten Betreiber nur den Marktwert.
    Es bleibt völlig unverständlich warum man gerade für kleine Unternehmen und die typische Anlagengröße von Bürger-Energie-Genossenschaften solch komplexe und riskante Regelungen ins EEG schreibt.
    Da diese kurzfristig eingefügte Regelung auch aktuell im Bau befindliche Bürger-Photovoltaik-Projekte massiv getroffen hätte, haben wir und andere versucht kurzfristig auf verschiedenen Ebenen Einfluss zu nehmen. Immerhin wurde dann noch eine Übergangsfrist bis zum 1.4.2021 eingefügt.
  • Bei negativen Strompreisen (meist aufgrund unflexibler Großkraftwerke) erhalten Betreiber schon ab 4 Stunden negativer Strompreise keine Vergütung mehr.

  • Statt schon ab 10 kWp / 10 MWh gilt die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Sonnenstrom nun erst ab 30 kWp / 30 MWh.
    Wir fordern zwar die generelle Abschaffung der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch ("Sonnensteuer"). Aber immerhin ist das für kleine PV-Anlagen ein toller Fortschritt.

  • Solarparks dürfen künftig doppelt so groß sein. Die neue Grenze liegt bei 20 MWp. Außerdem können statt einem Streifen von nur 110m längs zu Autobahnen und Eisenbahnstrecken nun bis zu 200m bebaut werden.

  • Für die "Ü20-Anlagen", die ersten sind am 1.1.2021 aus der Vergütung gefallen, gibt es eine Übergangsregelung. Maximal bis zum Jahr 2027 erhalten die Betreiber automatisch und weiterhin vom Netzbetreiber den Jahresmarktwert abzüglich der Vermarktungskosten ausbezahlt.
    Eigenverbrauch wird zumindest vorerst auch ohne Smartmeter erlaubt. Für Anlagen unter 7 kWp sogar dauerhaft. Anlagen unter 25 kWp benötigen keinen Direktvermarkter und damit keine teure Steuerungstechnik.

  • Seit 1.1.2021 erhalten Photovoltaik-Anlagen mit zusammen geschätzt 100.000 kWp keine EEG-Vergütung mehr, da der 20 Jahres Vergütungs-Zeitraum abgelaufen ist. Für diese alten, in der Anschaffung damals noch sehr teuren Anlagen wurden bisher über 55 Cent pro kWh bezahlt. Bei den heutigen Vergütungssätzen für Solaraparks rechnen sich mit dem gleichen Geld jetzt neue Anlagen von zusammen 10.000.000 kWp. Die 100-fache Kosteneffizienz innerhalb von 20 Jahren - ein Wahnsinns-Erfolg der Technologie!

  • Die Smart-Meter-Pflicht gilt nun ab 7 kWp, dies war zunächst auch für Kleinstanlagen vorgesehen. Steuerbarkeit ist erst ab 25 kWp notwendig.
    Für Neuanlagen konnte sich die Koalition nicht einigen, daher wurde eine Verordnungsermächtigung ins Gesetz aufgenommen. Es bleibt also spannend.

  • Beim Mieterstrom gibt es einige Verbresserungen.
    Im Gegensatz zu Einfamilienhaus-Besitzern müssen Mieter auf direkt verbrauchten Sonnenstrom vom Dach die volle EEG-Umlage bezahlen. Statt einfach die EEG-Umlage auf vor Ort verbrauchten Sonnenstrom abzuschaffen hat man vor Jahren ein Bürokratiemonster erfunden: Der sogenannte Mieterstromzuschlag soll diese Ungerechtigkeit ausgleichen. Aufgrund einer dummen Regel im alten EEG war dieser jedoch fast auf null gefallen. Dieser Fehler wurde nun behoben. Außerdem wurde eine Ungerechtigkeit bei der Anlagenzusammenfassung, durch die mehrere Dächer desselben Eigentümers (beispielsweise Wohnungs-Genossenschaften) auf einem Grundstück zusammengefasst wurden beseitigt.
    Vielleicht gibt es auch noch Verbesserungen bei Quartierslösungen, hier fehlen aber noch detaillierte Regelungen.

  • Für innovative Projekte wie Agri-PV (über/zwischen landwirtschaftlichen Flächen), Parkplätz-Überdachungen und schwimmende Photovoltaik-Anlagen gibt es in kleinem Maßstab Innovationsausschreibungen.

  • Das Ziel für den Photovoltaik-Zubau wurde von 2,5 auf 5 GWp angehoben. Das genügt bei weitem nicht für den Klimaschutz. Immerhin sinken durch das höhere Ziel die Vergütungen nicht mehr so schnell wie in den vergangenen Jahren. 2020 lag der Zubau bei über 5 GWp.

  • Da sich die Koalition nicht einigen konnte die Ausbauziele an die verbindlichen Klimaziele der EU anzupassen und entsprechend anzuheben wurde zusätzlich zur EEG-Gesetzes-Reform ein sogenannter "Entschließungsantrag" beschlossen. Darin sind viele schöne Absichten formuliert. Ob davon vor der Bundestagswahl dieses Jahr noch etwas Gesetz wird bleibt spannend.


EnerGeno gewinnt bei Photovoltaik-Vergütungs-Ausschreibung

Die EnerGeno hat bei der jüngsten Ausschreibung der Bundesnetzagentur den Zuschlag für die Vergütung eines Solarprojekts in Sachsen-Anhalt erhalten. Insgesamt waren 45 von 186 eingereichten Geboten erfolgreich, es werden also nur ein Viertel der möglichen Photovoltaik-Anlagen gebaut. Den Zuschlag erhielten jene Bieter, die den geringsten Förderbetrag angemeldet hatten - er lag diesmal zwischen 4,88 und 5,26 Cent pro erzeugte Kilowattstunde.

Mehr dazu in diesem Stimme-Artikel

Bei den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur werden keine Projekte bzw. Flächen ausgeschrieben auf die sich mehrere Bieter bewerben. Sondern: Die interessierten Bieter müssen zunächst selbst eine Fläche auf eigenes Risiko entwickeln (Fläche kaufen oder pachten, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Baugenehmigung beantragen und alles bezahlen). Erst dann kann man in den Ausschreibungen bei der Bundesnetzagentur ein Gebot für das Recht auf eine Vergütungszahlung für eine Anlage auf der eigenen Fläche einreichen. Die Wettbewerber haben selbst andere eigene Flächen und wollen dafür eine Vergütung erhalten. Werden mehr Gebote eingereicht als Vergütungs-Rechte ausgeschrieben werden, gehen die höheren Gebote leer aus. Die nicht erfolgreichen Bieter können auf ihren Flächen also keine Anlagen bauen. Wenn bei der letzten Auktion 186 Gebote eingereicht wurden und nur 45 bezuschlagt wurden werden also 141 Solarparks nicht gebaut. Die Energiewende wird massiv ausgebremst.


Millionen neue E-Fahrzeuge in Deutschland

2020 hat sich auch im Mobilitäts-Sektor einiges getan. Mehrere Millionen Elektro-Fahrzeuge wurden in Deutschland neu angeschafft:

Allein im ersten Halbjahr 2020 kamen laut Zweirad-Industrie-Verband 1,1 Millionen neue E-Bikes (Pedelecs) auf Deutschlands Straßen und Radwege. Im gesamten Jahr 2019 wurden bereits 1,36 Millionen Pedelecs verkauft. Für das zweite Halbjahr wurden noch keine Daten veröffentlicht. Es ist aber warscheilich dass die 7-Millionen-Marke im Bestand letztes Jahr geknackt wurde.

Der Bestand an Elektroautos ist von 83.175 Ende 2019 auf über 268.000 Stand 1. Oktober 2020 exponentiell gewachsen. Das ist ein Anstieg um über 200%. Im Schnitt der letzten 10 Jahre ist der E-Auto-Bestand um jährlich über 70% gewachsen. Europaweit war 2020 jeder zehnte Neuwagen ein E-Auto.

Wer von dieser Entwicklung überrascht ist hat Tony Sebas "Saubere Revolution 2030" nicht gelesen. Die Entwicklung war vorhersehbar (das Buch wurde 2014 veröffentlicht). Die deutsche Übersetzung ist bei MetropolSolar e.V. wieder erhältlich. Die Erstauflage war vergriffen. Bestellung per E-Mail für 25€ pro Buch plus 5 EUR Versandpauschale an info@metropolsolar.de 

Ein Aktueller Vortrag von MetrpolSolar-Vorstand Daniel Bannasch zum Thema Disruptive Entwicklungen im Energie- und Mobilitätsbereich gibt es hier bei YouTube.


Wasserstoff- oder Batterie-Elektrisches Auto

Immer wieder kommt in der Debatte um nachhaltige Mobilität die Frage auf: Wasserstoff wäre doch besser als Akkus. Wir haben uns instensiv mit dem Thema beschäftigt und können eine ganz klare Antwort geben: Nein.

Abgesehen davon, dass Autos sowieso eine absurde Idee sind - ein Sofa auf Rädern mit über einer Tonne Gewicht um knapp 100 kg Mensch und Gepäck zu transportieren, das kann sich ja keiner ausdenken... Da ein umfassender Verzicht auf individuelle Auto-Mobilität aber innerhalb des extrem engen Zeitfensters, das für wirksamen Klimaschutz bleibt, nicht absehbar ist, muss wohl doch eine Klimaschutz-Lösung fürs Auto her. Bei der Wahl zwischen Wasserstoff und Akku gewinnt auf allen Ebenen der Akku. Heute und in Zukunft.

Wer einen schnellen Einblick in die Hintergründe dieser klaren Aussage sucht findet im Strategiepapier von Univ.-Prof. Dr.-Ing. Martin Doppelbauer vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Antworten auf viele Fragen die sich in diesem Zusammenhang stellen: Hier online als PDF 

Den schnellen Einstieg in die Thematik bietet dieses aktuelle Video-Interview mit ihm (YouTube).
"In der Diskussion um die geeignete Alternative bei den regenerativen Antrieben im Individualverkehr macht sich in der Wissenschaft Sorge breit. In der von der Bundesregierung und großen Industrieverbänden geführten Argumentation der Technologie-Offenheit für zukünftige Massenmobilität werde das Ausmaß der technischen Möglichkeiten überschätzt und die realen Kosten ausgeblendet. »Ich sehe im Moment wirklich ein Risiko darin, dass die Politik wider besseren Wissens der Bevölkerung keinen reinen Wein einschenkt«, sagte der zum Fachgebiet Elektromobilität habilitierte Wissenschaftler Martin Doppelbauer im Hintergrund-Interview des Bundesverbands eMobilität (BEM)."

Immer wieder nennen Wasserstoff-Forscher und -Entwickler in ihren Vorträgen das Wasserstoff-Auto als Anwendungsmöglichkeit für ihre Technologie. Wenn man dann konkret nachfragt wie sie das Potential tatsächlich einschätzen erfährt dann manchmal ganz offen: Das machen die nur weil sie so einfach an Fördergelder für ihre Arbeit kommen. Eine Chance gegen Akku-Autos sehen sie selbst nicht. Wasserstoff hat vielleicht in der langfristigen Energiespeicherung und bei bestimmten Industrie-Prozessen eine Chance, muss sich aber auch dort gegen andere Technogien jeweils behaupten.


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Unser nächstes offenes Treffen findet am 13.01.2021 um 19:30 Uhr statt. Da Treffen nicht angesagt sind gibt es eine Telefonkonferenz. Wer die Einwahldaten will, bitte einfach kurz per E-Mail bei uns melden. Danke!


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Sonnige Grüße

Daniel vom Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn