Neckarwestheim II: Nicht spezifikationsgemäße Sicherungen in elektronischen Baugruppen

erstellt am: 16.09.2011 • von: Daniel • Kategorie(n): GKN Neckar­westheim, meldepflichtige Ereignisse GKN 2

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg meldet:

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Neckarwestheim II: Nicht spezifikationsgemäße Sicherungen in elektronischen Baugruppen im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Einstufung: Meldekategorie N (Normalmeldung)

Baden-Württemberg 16.09.2011

Am 6. September und am 8. September 2011 wurde bei wiederkehrenden Prüfungen der spezifikationsgemäße Einbau von Sicherungen in elektronischen Baugruppen überprüft. Dabei wurden zwei nicht spezifikationsgemäße Sicherungen entdeckt. Diese befanden sich in Messkreisen des Sicherheitskomponentenkühlsystems und des Kältemediumsystems.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (=Normal); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Die Sicherungen wurden ausgetauscht. Eine systematische Überprüfung von vergleichbaren Sicherungen wird weiterhin durchgeführt.

Sicherheitstechnische Bewertung der behördlichen Atomaufsicht: Das Sicherheitskomponentenkühlsystem ist Teil der Not- und Nachkühlkette. Das Kältemediumsystem dient der Kühlung verschiedener für den Betrieb wichtiger Systeme. Beide Systeme sind vierfach redundant, das heißt vierfach vorhanden. Betroffen war nur eine Redundanz. Die Funktion der Systeme war nicht beeinträchtigt. Ein Auslösen der Sicherung würde auf der Warte registriert und wäre somit selbstmeldend. Das Ereignis hat eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


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