Meldepflichtiges Ereignis beim Kernkraftwerk Philippsburg 2: Befund an einem Lager eines Ventilators

erstellt am: 06.02.2012 • von: Daniel • Kategorie(n): Anti-Atom, KKP Philippsburg, meldepflichtige Ereignisse KKP 2

Einstufung: Meldekategorie N (Normalmeldung)
Nach internationaler Bewertungsskala INES „Stufe 0“ – Ereignis hat keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung

Bei einer routinemĂ€ĂŸigen SchwingungsprĂŒfung an einem Ventilator fĂŒr die Unterdruckhaltung im ReaktorgebĂ€ude wurden am 28. Januar 2012 im Kernkraftwerk Philippsburg Block 2 erhöhte Schwingungswerte an einem Lager festgestellt. Bei der Inspektion des Lagers wurde ein Verschleiß an dem Lager festgestellt. FĂŒr die Unterdruckhaltung wurde ein redundanter Ventilator in Betrieb genommen.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Beide Lager des Ventilators wurden ausgetauscht.

Sicherheitstechnische Bewertung der behördlichen Atomaufsicht: Das System der Unterdruckhaltung im ReaktorgebĂ€ude ist zur Einhaltung definierter RaumluftzustĂ€nde, definierter UnterdrĂŒcke und zur RĂŒckhaltung von luftgetragenen radioaktiven Partikeln im ReaktorgebĂ€ude erforderlich. Der betroffene Ventilator ist einer von drei Ventilatoren des Systems fĂŒr die Unterdruckhaltung. Im bestimmungsgemĂ€ĂŸen Betrieb ist nur ein Ventilator im Einsatz. Das Ereignis hat deshalb eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.

Quelle: Ministerium fĂŒr Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-WĂŒrttemberg

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